Die Begleithundeprüfung ist die Grundlagenprüfung für nahezu alle weiteren Prüfungen im Hundesport, egal in welcher Sportart. Bei dieser Prüfung werden der Grundgehorsam eines Hundes und dessen Sozialverträglichkeit im Umgang mit äußeren Einflüssen geprüft. Vor der praktischen Prüfung auf dem Übungsgelände muss vom Hundeführer ein sogenannter Sachkundenachweis abgelegt werden. Dabei füllt der Hundeführer einen Fragebogen aus, mit Allgemeinwissensfragen, die jeder Hundebesitzer problemlos beantworten können sollte. Die weitere Teilnahme auf dem Hundeplatz ist nur mit bestandenem Sachkundenachweis möglich. Mit dem Hund zusammen muss nun ein bestimmtes Laufschema abgehandelt werden, welches Gangartenwechsel und Sitz- bzw. Platzübungen enthält. Am Ende der Prüfung muss das Mensch-Hund-Team noch einen Verkehrsteil durchlaufen. Hierbei wird das Verhalten des Hundes getestet, wenn zum Beispiel Fahrradfahrer, Jogger oder Einkaufswagen den Weg kreuzen. Das Mindestalter des Hundes zur Teilnahme an der Begleithundeprüfung beträgt 15 Monate und der Hund muss entweder gechipt oder tätowiert sein. Während der Prüfung sind keine Hilfsmittel wie Leckerlies oder Zughalsbänder erlaubt, vorgeführt wird der Hund mit und ohne Leine.
Alles Wissen, die Gesamtheit aller Fragen und alle Antworten sind im Hund enthalten.
(Franz Kafka)